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Warum Steve Jobs nie ein Nummernschild an seinem Mercedes hatte

November 3rd, 2011 No comments

Es gibt viele Geschichten und Gerüchte über den Grund, warum Steve Jobs nie mit Nummernschild an seinem Fahrzeug gesehen wurde. Jetzt hat ein ehemaliger Apple-Mitarbeiter das Geheimnis gelüftet: Steve mochte einfach die Idee, anders zu sein. Dies ?u?erte sich auch in Apples Werbeslogan “Think different”.

Letztendlich hat Steve ein Schlupfloch in der kalifornischen Stra?enverkehrsordnung gefunden. Dort hei?t es: “Nach dem Kauf eines Neuwagens hat der K?ufer maximal sechs Monate Zeit, das ausgegebene Nummernschild am Auto anzubringen”. Mit diesem Wissen schloss Steve Jobs eine Abmachung mit seinem Leasing-Unternehmen. Er wollte sein Auto nie l?nger als sechs Monate besitzen. Also tauschte er seinen gebrauchten Mercedes SL55 AMG regelm??ig innerhalb dieser Frist gegen ein brandneues Exemplar aus. Da er zu keiner Zeit ein Auto besa?, das ?lter als ein halbes Jahr war, musste er auch niemals das Nummernschild am Auto anzubringen.

Dabei liegt die Vermutung nahe, dass das Leasing-Unternehmen ebenfalls einen Vorteil daraus zog. So k?nnte man sp?ter beim Weiterverkauf argumentieren: “Dieses Auto hat Steve Jobs geh?rt”. Es war also wohl ein gutes Gesch?ft für alle Beteiligten. (Bild: CC The Car Spy/Flickr)

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Warum in Deutschland Computer überwacht werden

October 24th, 2011 No comments

AppId is over the quota
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Was ist überhaupt ein Trojaner? Worin liegt der aktuelle Skandal? Wichtige Fragen und Antworten rund um die Enthüllung der Spionage-Software.

Die Hacker vom Chaos Computer Club (CCC) haben eine staatliche Spionagesoftware, einen sogenannten Trojaner entschlüsselt, mit dem deutsche Ermittlungsbeh?rden mehr gemacht haben sollen, als das Grundgesetz erlaubt.

Der Name ?Trojaner“ spielt zun?chst auf das Trojanische Pferd in der griechischen Mythologie an. Griechen versteckten sich in einem Pferd aus Holz, um so unentdeckt in die belagerte Stadt Troja zu kommen.

Heute verbirgt sich hinter dem Begriff eine Schadsoftware, die einem Computernutzer zwar eine nützliche Software vort?uscht, versteckt aber eine andere Funktion erfüllen soll. Kriminelle nutzen Trojaner etwa, um heimlich mitzulesen, welche Passw?rter beim E-Mail-Schreiben oder beim Online-Banking eingegeben werden.

Der Trojaner, der nun vom CCC pr?sentiert wurde, kann zun?chst laufende Kommunikation wie E-Mails, Chats oder Internet-Telefonate – etwa mit dem kostenlosen Dienst Skype – mitlesen oder mith?ren. Zudem kann das Programm Bildschirmfotos machen.

Doch laut CCC kann dieser spezielle Trojaner noch viel mehr: Ein mit diesem Programm infizierter Computer k?nne ferngesteuert werden. So sei es m?glich, Dateien ohne Wissen des Besitzers auf den Computer zu spielen. Zudem k?nnte die Kamera ferngesteuert werden und zum Beispiel heimlich in das Zimmer geschaut werden, in dem der PC steht.

Mehrere Bundesl?nder haben erkl?rt, dass sie Trojaner bei der Verbrechensbek?mpfung einsetzen, unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen.

Auch das Bundesinnenministerium, in dessen Zust?ndigkeitsbereich das Bundeskriminalamt f?llt, nutzt Spionage-Software, um die Kommunikation per Computer zu überwachen. Ebenso setzt der Zoll auf Trojaner.

In diesen F?llen haben sich die Ermittler nach Beh?rdenangaben jedoch genau an richterliche und gesetzliche Vorgaben gehalten. Heftig umstritten ist der Trojaner-Einsatz nur in Bayern. Denn dort haben Ermittler offensichtlich die vom CCC heftig kritisierte besondere Version eines Trojaners genutzt.

Die Verbrechensbek?mpfung geh?rt zu den Kernaufgaben des Staates. Sie entwickelt sich mit dem Stand der Technik. So werden seit langem Telefon-Gespr?che abgeh?rt. Weil sich heute aber viele Bereiche der Kriminalit?t im Digitalen abspielen, setzen die Sicherheitsbeh?rden auch auf überwachungssoftware.

Mit einem Urteil im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ein neues Datenschutz-Grundrecht geschaffen: das Recht auf ?Gew?hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit?t informationstechnischer Systeme“. Online-Durchsuchungen sind deshalb nur dann zul?ssig, wenn es Anhaltspunkte einer ?konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ gibt.

Der Rahmen zum überwachen von Computern ist demnach sehr eng begrenzt. Die Regeln für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKü) geben etwa vor, was Ermittler beim Mith?ren von Internet-Telefonie dürfen. Bei dieser Quellen-TKü sollen bayerische Ermittler den vom CCC entschlüsselten umstrittenen Trojaner eingesetzt haben.

Bayerische Ermittler haben nach Angaben des Landesinnenministeriums bislang fünf Mal Spionage-Software eingesetzt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht bislang keine Gesetzesverst??e. Dennoch hat er die Software bis zum Abschluss einer Prüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Verkehr gezogen.

Offenbar wurde der enge gesetzliche Rahmen aber in einem der F?lle überschritten: Das Anfertigen von Bildschirmfotos in dem in Landshut geführten Verfahren hatte das dortige Landgericht untersagt.

Bei einer auf dem Bildschirm befindlichen E-Mail, die noch nicht abgeschickt wurde, handele es sich noch nicht um einen Vorgang der Telekommunikation.

Landeskriminal?mter entwickeln keine eigene Software für die Quellen-TKü, sondern kaufen multifunktionale Rohlinge bei privaten Anbietern. Zwar werden angeblich für jede überwachung Versionen entwickelt, die nicht mehr k?nnen, als das Gesetz erlaubt. Computerexperten sind sich aber einig, dass es kaum m?glich ist, die F?higkeiten einer Software zu begrenzen.

Das Bundesinnenministerium hat zugegeben, dass die Beh?rden bei der Spionagesoftware auf das Know-How von Spezialunternehmen angewiesen seien. Die ?Expertise, das gesamte Programm zu entwerfen“, sei bei den Sicherheitsbeh?rden ?nicht vorhanden“, sagte ein Sprecher.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf, bei der Aufkl?rung eine Führungsrolle zu übernehmen.

Dessen Ressort sieht allerdings ?die L?nder in der Verantwortung“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verlangte von der Bundesregierung, Klarheit für künftige Computerüberwachungen zu schaffen.

So wird etwa ein TüV gefordert, der Programme auf ihre Funktion testet. Vorstellbar sind auch Protokolle der erfassten Daten, wie sie Bundesbeh?rden bereits erstellen. Computer-Fachleute gehen allerdings davon aus, dass Trojaner niemals absolut sicher genutzt werden k?nnen.

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Cloud-Computing: Warum PC-Nutzer im Büro nicht mit Windows XP alt werden sollten

October 14th, 2011 No comments

AppId is over the quota
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In fast jedem Unternehmen stehen heute leistungsf?hige Computer, doch die Art und Weise, wie viele Firmen ihre PC-Infrastruktur betreiben, ist im Prinzip seit dem Siegeszug des Personalcomputers Anfang der 80-er Jahre unver?ndert. Neu ist vielleicht noch die Vernetzung der Firmen-PCs untereinander, aber die Einrichtung und Wartung eines PC am Arbeitsplatz, der Zugriff auf Anwendungen, die Speicherung von Daten, das geschieht meist auf den lokalen Rechnern der Angestellten, mit allen Nachteilen, die sich daraus ergeben.;

Im Praxisleitfaden “Cloud Computing”, herausgegeben vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME), erkl?ren die Autoren, warum der PC-Desktop eine neue Heimat in der Cloud braucht. Freilich: Eine Publikation, die in Kooperation mit der Cloud-Computing-Industrie entstanden ist, wird von dieser Technologie nicht abraten. Im Gegenteil. Dennoch liefert dieser Leitfaden einerseits Grundlagen für all jene, die sich über die verschiedenen Modelle der Cloud einen überblick verschaffen wollen. Andererseits fasst die Broschüre recht anschaulich die Vorteile zusammen, die Cloud-Anwendungen zweifelsfrei haben.

So muss ein Unternehmen, das 250 PC-Arbeitspl?tze hat, allein für die Wartung der PCs über 60 Mann/Tage aufwenden, das allein sind drei Vollzeitstellen. So liest man in diesem Leitfaden auch weitere Kennzahlen aus dem IT-Controlling: dass n?mlich Desktops ein Drittel der IT-Kosten in einem Unternehmen verschlingen und acht von zehn Firmen teure Softwarelizenzen besitzen, die gar nicht verwendet werden. Noch immer arbeiten die PCs vor allem vieler kleinerer Firmen mit dem elf Jahre alten Betriebssystem Microsoft XP. Müssen sich Desktop-Nutzer in den Büros nun darauf einstellen, mit Windows XP alt zu werden? Nein, denn die gro?en Unternehmen mit 500 bis 999 PC-Arbeitspl?tzen haben bereits den Kostentreiber PC-Arbeitsplatz erkannt und sind auf Desktop-Virtualisierung umgestiegen.

Ob nun mit einer eigenen Server-based-Computing-Infrastruktur oder der Verlagerung der kompletten Firmen-IT in die Cloud: Die Zukunft geh?rt der Bereitstellung von Anwendungen aus einem Rechenzentrum. Nicht mehr der lokale PC, sondern eben die “Cloud” – in welcher Konzeption auch immer – ist der Ort des Datenzugriffs, der Datenspeicherung und Datenarchivierung.

Was den Leitfaden vor allem auszeichnet, sind die Praxistipps für Eink?ufer von IT-Leistungen. Anbieter von Cloud-Diensten stellen immer ihre flexiblen Preismodelle in den Vordergrund. Doch sind in den Kosten auch alle lizenzrechtlichen Ansprüche Dritter inbegriffen? Gibt es günstigere Alternativen als die üblichen nutzungsabh?ngigen Preismodelle? Dass solche Anregungen in Beitr?gen von IBM, SAP oder Pironet NDH stehen, die eine Lanze für Cloud Computing brechen, verdient Beachtung.

Immerhin sorgen die Industriesponsoren dafür, dass die Publikation weder im akademischen Sprachstil geschrieben noch unerschwinglich ist: Sowohl die gedruckte Ausgabe als auch die PDF-Ausgabe kosten 35 Euro zuzügl. MWSt. (BME-Praxisleitfaden Cloud Computing , 80 Seiten, Bestellung über den BME: http://is.gd/gmKE60).