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Handys könnten spürbar teurer werden

November 6th, 2011 No comments

Für jedes Kopierger?t müssen die Hersteller Urheberrechtsabgaben an Verwertungsgesellschaften zahlen , denn die Urheber von Texten haben ein gesetzliches Anrecht darauf, dass sie für die Vervielf?ltigungen ihrer Werke entsch?digt werden. So gesehen müssen auch Hersteller von Druckern und Multifunktionsger?ten an die Vertreter der Künstler Abgaben entrichten. Mit der Weiterentwicklung der Technik dehnen schlie?lich auch die Verwertungsgesellschaften ihren Anspruch aus. So auch die Zentralstelle für private überspielungsrechte (ZPü).;

Die ZPü steht auf dem Standpunkt, dass Handys heutzutage als Kopierer eingesetzt werden und will daher die Hersteller zur Kasse bitten. Für ein Smartphone mit berührungsempfindlichem Bildschirm soll der Hersteller nach Vorstellung der ZPü je nach Speicherausstattung zwischen 16 und 36 Euro Abgaben zahlen. Die Forderung der Künstler vertretenden Verwertungsgesellschaften lehnt der ITK-Branchenverband Bitkom entschieden ab. Bei Preisen für Smartphones von mittlerweise unter 100 Euro würde die Ger?te um zehn bis 20 Prozent verteuern, sch?tz Bitkom-Pr?sidiumsmitglied Volker Smid. “Es wird au?er Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte gr??tenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind”, sagt der deutsche HP-Landeschef Smid.

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Täglich werden 600 000 Facebook-Konten geknackt

November 6th, 2011 No comments

“Problemf?lle” hei?en sie offiziell bei Facebook und davon gibt es t?glich eine ganze Menge. Rund 600 000 Nutzer werden jeden Tag Opfer eines Identit?tsdiebstahls, weil Hacker ihre Konten bei Facebook übernehmen. Diese Zahl hat das gr??te soziale Netzwerk nun in einem Blog ?ffentlich gemacht und zugleich relativiert. Lediglich 0,06 Prozent aller t?glichen Anmeldungen bei Facebook seien illegale Logins, da man jeden Tag rund eine Milliarde Zug?nge zu registrierten Konten verzeichnet. Und doch sind das 600 000 illegale Zugriffe zu viel, denn Hacker k?nnen zum Schaden eines Kontoinhabers beliebige Postings einstellen, die für den tats?chlichen Kontoinhaber kompromittierend sein k?nnen.;

Wie bei allen mit Benutzerdaten geschützten Online-Konten bem?ngeln Experten auch bei Facebook-Anmeldungen eine ungenügende Sorgfaltspflicht der Nutzer. Sie verwenden oft dasselbe Passwort bei verschiedenen Webseiten und machen es Hackern damit relativ einfach, ihre Konten zu knacken.

Die Wiederherstellung eines gekaperten Accounts ist gar nicht so einfach. Denn meist wird die ?nderung eines Passworts über eine vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse abgewickelt, die aber oft gleichzeitig mit dem Facebook-Account ebenfalls geknackt und somit für den rechtm??igen Besitzer nicht zug?nglich ist. Dann hilft nur noch der ?u?erst mühsame Weg über Hotlines oder Formulare, um das betroffene Konto wieder zug?nglich zu machen.

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Auch Unternehmen sollen vor Abo-Fallen im Internet geschützt werden

October 25th, 2011 No comments

AppId is over the quota
AppId is over the quota

Kochrezepte, Bastelanleitungen, Hausaufgabenhilfen, Musterbriefe oder sonstige Downloads: Abo-Fallen im Internet lauern auf vielen Websites. Nutzer laden Dokumente herunter oder registrieren sich auf zweifelhaften Portalen, die oft versteckt in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft münden. Die Anbieter locken meist mit der Aussage “kostenlose Registrierung”, was ungef?hr gleichzusetzen w?re, wie wenn ein Einzelh?ndler zum freien Eintritt in sein Gesch?ft einl?dt. Die Kosten werden oft verschleiert und in lange AGBs gepackt. Umso deutlicher dann die Rechnung, die wenige Tage sp?ter ins Haus flattert. Meist verlangen die Betreiber der Abo-Fallen Betr?ge unter 100 Euro, über das 14-t?gige Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz werden die neuen “Mitglieder” selten aufgekl?rt. Welche Webseiten Abo-Fallen sind und mit welchen Methoden die Betreiber arbeiten, erf?hrt man ausführlich auf der Internetseite Abofallen.info. Es sind aber nicht nur Verbraucher, die oft in die Falle gehen.;

Auch viele Unternehmen sind Opfer zweifelhafter Abo-Betreiber im Netz. Das Problem: Für Unternehmen gelten andere AGBs als für Privatpersonen, beziehungsweise es gelten einzelne Schutzbestimmungen wie das Fernabsatzgesetz lediglich zwischen einer Firma und einer Privatperson, nicht aber für Vertr?ge zwischen zwei Firmen. Der Bundesrat will künftig den Schutz der Verbraucher vor Abo-Fallen auch auf Unternehmen ausdehnen. Grund für die Initiative des L?nderparlaments ist die Tatsache, dass auch Firmen Opfer unseri?ser Gesch?ftsmodelle sein k?nnen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Informationspflichten der Inkassodienstleister verbessert werden. Denn aus den Rechnungen, die diese Inkassobüros an Firmen schicken, sind die Angaben über entsprechende Dienstleistungen oft nicht ersichtlich. Viele Firmen zahlen dann lieber die relativ geringen Betr?ge, statt Mahnungen oder Anwaltsschreiben zu riskieren. Der Bundesrat m?chte die Inkassofirmen gesetzlich zwingen, alle Informationen zu den wesentlichen Umst?nden des Vertragsschlusses in den Rechnungen zu nennen, aus denen die Berechtigung der Forderungen ersichtlich ist.

Warum in Deutschland Computer überwacht werden

October 24th, 2011 No comments

AppId is over the quota
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Was ist überhaupt ein Trojaner? Worin liegt der aktuelle Skandal? Wichtige Fragen und Antworten rund um die Enthüllung der Spionage-Software.

Die Hacker vom Chaos Computer Club (CCC) haben eine staatliche Spionagesoftware, einen sogenannten Trojaner entschlüsselt, mit dem deutsche Ermittlungsbeh?rden mehr gemacht haben sollen, als das Grundgesetz erlaubt.

Der Name ?Trojaner“ spielt zun?chst auf das Trojanische Pferd in der griechischen Mythologie an. Griechen versteckten sich in einem Pferd aus Holz, um so unentdeckt in die belagerte Stadt Troja zu kommen.

Heute verbirgt sich hinter dem Begriff eine Schadsoftware, die einem Computernutzer zwar eine nützliche Software vort?uscht, versteckt aber eine andere Funktion erfüllen soll. Kriminelle nutzen Trojaner etwa, um heimlich mitzulesen, welche Passw?rter beim E-Mail-Schreiben oder beim Online-Banking eingegeben werden.

Der Trojaner, der nun vom CCC pr?sentiert wurde, kann zun?chst laufende Kommunikation wie E-Mails, Chats oder Internet-Telefonate – etwa mit dem kostenlosen Dienst Skype – mitlesen oder mith?ren. Zudem kann das Programm Bildschirmfotos machen.

Doch laut CCC kann dieser spezielle Trojaner noch viel mehr: Ein mit diesem Programm infizierter Computer k?nne ferngesteuert werden. So sei es m?glich, Dateien ohne Wissen des Besitzers auf den Computer zu spielen. Zudem k?nnte die Kamera ferngesteuert werden und zum Beispiel heimlich in das Zimmer geschaut werden, in dem der PC steht.

Mehrere Bundesl?nder haben erkl?rt, dass sie Trojaner bei der Verbrechensbek?mpfung einsetzen, unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen.

Auch das Bundesinnenministerium, in dessen Zust?ndigkeitsbereich das Bundeskriminalamt f?llt, nutzt Spionage-Software, um die Kommunikation per Computer zu überwachen. Ebenso setzt der Zoll auf Trojaner.

In diesen F?llen haben sich die Ermittler nach Beh?rdenangaben jedoch genau an richterliche und gesetzliche Vorgaben gehalten. Heftig umstritten ist der Trojaner-Einsatz nur in Bayern. Denn dort haben Ermittler offensichtlich die vom CCC heftig kritisierte besondere Version eines Trojaners genutzt.

Die Verbrechensbek?mpfung geh?rt zu den Kernaufgaben des Staates. Sie entwickelt sich mit dem Stand der Technik. So werden seit langem Telefon-Gespr?che abgeh?rt. Weil sich heute aber viele Bereiche der Kriminalit?t im Digitalen abspielen, setzen die Sicherheitsbeh?rden auch auf überwachungssoftware.

Mit einem Urteil im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ein neues Datenschutz-Grundrecht geschaffen: das Recht auf ?Gew?hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit?t informationstechnischer Systeme“. Online-Durchsuchungen sind deshalb nur dann zul?ssig, wenn es Anhaltspunkte einer ?konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ gibt.

Der Rahmen zum überwachen von Computern ist demnach sehr eng begrenzt. Die Regeln für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKü) geben etwa vor, was Ermittler beim Mith?ren von Internet-Telefonie dürfen. Bei dieser Quellen-TKü sollen bayerische Ermittler den vom CCC entschlüsselten umstrittenen Trojaner eingesetzt haben.

Bayerische Ermittler haben nach Angaben des Landesinnenministeriums bislang fünf Mal Spionage-Software eingesetzt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht bislang keine Gesetzesverst??e. Dennoch hat er die Software bis zum Abschluss einer Prüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Verkehr gezogen.

Offenbar wurde der enge gesetzliche Rahmen aber in einem der F?lle überschritten: Das Anfertigen von Bildschirmfotos in dem in Landshut geführten Verfahren hatte das dortige Landgericht untersagt.

Bei einer auf dem Bildschirm befindlichen E-Mail, die noch nicht abgeschickt wurde, handele es sich noch nicht um einen Vorgang der Telekommunikation.

Landeskriminal?mter entwickeln keine eigene Software für die Quellen-TKü, sondern kaufen multifunktionale Rohlinge bei privaten Anbietern. Zwar werden angeblich für jede überwachung Versionen entwickelt, die nicht mehr k?nnen, als das Gesetz erlaubt. Computerexperten sind sich aber einig, dass es kaum m?glich ist, die F?higkeiten einer Software zu begrenzen.

Das Bundesinnenministerium hat zugegeben, dass die Beh?rden bei der Spionagesoftware auf das Know-How von Spezialunternehmen angewiesen seien. Die ?Expertise, das gesamte Programm zu entwerfen“, sei bei den Sicherheitsbeh?rden ?nicht vorhanden“, sagte ein Sprecher.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf, bei der Aufkl?rung eine Führungsrolle zu übernehmen.

Dessen Ressort sieht allerdings ?die L?nder in der Verantwortung“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verlangte von der Bundesregierung, Klarheit für künftige Computerüberwachungen zu schaffen.

So wird etwa ein TüV gefordert, der Programme auf ihre Funktion testet. Vorstellbar sind auch Protokolle der erfassten Daten, wie sie Bundesbeh?rden bereits erstellen. Computer-Fachleute gehen allerdings davon aus, dass Trojaner niemals absolut sicher genutzt werden k?nnen.

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Cloud-Computing: Warum PC-Nutzer im Büro nicht mit Windows XP alt werden sollten

October 14th, 2011 No comments

AppId is over the quota
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In fast jedem Unternehmen stehen heute leistungsf?hige Computer, doch die Art und Weise, wie viele Firmen ihre PC-Infrastruktur betreiben, ist im Prinzip seit dem Siegeszug des Personalcomputers Anfang der 80-er Jahre unver?ndert. Neu ist vielleicht noch die Vernetzung der Firmen-PCs untereinander, aber die Einrichtung und Wartung eines PC am Arbeitsplatz, der Zugriff auf Anwendungen, die Speicherung von Daten, das geschieht meist auf den lokalen Rechnern der Angestellten, mit allen Nachteilen, die sich daraus ergeben.;

Im Praxisleitfaden “Cloud Computing”, herausgegeben vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME), erkl?ren die Autoren, warum der PC-Desktop eine neue Heimat in der Cloud braucht. Freilich: Eine Publikation, die in Kooperation mit der Cloud-Computing-Industrie entstanden ist, wird von dieser Technologie nicht abraten. Im Gegenteil. Dennoch liefert dieser Leitfaden einerseits Grundlagen für all jene, die sich über die verschiedenen Modelle der Cloud einen überblick verschaffen wollen. Andererseits fasst die Broschüre recht anschaulich die Vorteile zusammen, die Cloud-Anwendungen zweifelsfrei haben.

So muss ein Unternehmen, das 250 PC-Arbeitspl?tze hat, allein für die Wartung der PCs über 60 Mann/Tage aufwenden, das allein sind drei Vollzeitstellen. So liest man in diesem Leitfaden auch weitere Kennzahlen aus dem IT-Controlling: dass n?mlich Desktops ein Drittel der IT-Kosten in einem Unternehmen verschlingen und acht von zehn Firmen teure Softwarelizenzen besitzen, die gar nicht verwendet werden. Noch immer arbeiten die PCs vor allem vieler kleinerer Firmen mit dem elf Jahre alten Betriebssystem Microsoft XP. Müssen sich Desktop-Nutzer in den Büros nun darauf einstellen, mit Windows XP alt zu werden? Nein, denn die gro?en Unternehmen mit 500 bis 999 PC-Arbeitspl?tzen haben bereits den Kostentreiber PC-Arbeitsplatz erkannt und sind auf Desktop-Virtualisierung umgestiegen.

Ob nun mit einer eigenen Server-based-Computing-Infrastruktur oder der Verlagerung der kompletten Firmen-IT in die Cloud: Die Zukunft geh?rt der Bereitstellung von Anwendungen aus einem Rechenzentrum. Nicht mehr der lokale PC, sondern eben die “Cloud” – in welcher Konzeption auch immer – ist der Ort des Datenzugriffs, der Datenspeicherung und Datenarchivierung.

Was den Leitfaden vor allem auszeichnet, sind die Praxistipps für Eink?ufer von IT-Leistungen. Anbieter von Cloud-Diensten stellen immer ihre flexiblen Preismodelle in den Vordergrund. Doch sind in den Kosten auch alle lizenzrechtlichen Ansprüche Dritter inbegriffen? Gibt es günstigere Alternativen als die üblichen nutzungsabh?ngigen Preismodelle? Dass solche Anregungen in Beitr?gen von IBM, SAP oder Pironet NDH stehen, die eine Lanze für Cloud Computing brechen, verdient Beachtung.

Immerhin sorgen die Industriesponsoren dafür, dass die Publikation weder im akademischen Sprachstil geschrieben noch unerschwinglich ist: Sowohl die gedruckte Ausgabe als auch die PDF-Ausgabe kosten 35 Euro zuzügl. MWSt. (BME-Praxisleitfaden Cloud Computing , 80 Seiten, Bestellung über den BME: http://is.gd/gmKE60).